01.12.2025

Zwei kantonale SteuerÀmter wollen dieselben Elemente besteuern

Der Steuerpflichtige wird in einem ersten Kanton auf sÀmtliche Einkommens- und Vermögensbestandteile besteuert. Einige Monate spÀter informiert ein zweiter Kanton den Steuerpflichtigen, dass er in diesem Kanton auf sÀmtliche Einkommens- und Vermögensbestandteile steuerpflichtig ist. Der Steuerpflichtige reagiert nicht. Einige Wochen spÀter erlÀsst der zweite Kanton die Steuerveranlagungen. Der Steuerpflichtige ficht diese mit dem Argument an, dass er im zweiten Kanton nicht steuerpflichtig sei.

👉 Die Steuerbehörde des zweiten Kantons gibt an, dass die Anfechtung verspĂ€tet ist, da der Steuerpflichtige sofort hĂ€tte reagieren mĂŒssen, als er davon erfuhr, dass er im zweiten Kanton steuerpflichtig ist.

Der Steuerzahler bringt die Angelegenheit vor Bundesrichter. Er beantragt, die Veranlagungen im ersten Kanton aufzuheben und die bezahlten Steuern zurĂŒckzuerstatten, hilfsweise die VerfĂŒgung des Gerichts im zweiten Kanton aufzuheben und die im zweiten Kanton bezahlten Steuern zurĂŒckzuerstatten.

👉 Die Bundesrichter verweisen auf ihre neue Rechtsprechung vom 17. August 2023 (Urteil 9C_710/2022) – (ErwĂ€gung 3.1.2). Der Steuerpflichtige kann die RĂŒckerstattung zu viel entrichteter Steuern fordern
1ïžâƒŁ wenn er keinen qualifizierten Rechtsmissbrauch begangen hat
2ïžâƒŁ und dass die berechtigten Interessen der Steuerbehörden, die unrechtmĂ€ĂŸig erhobene Steuern zurĂŒckzahlen mĂŒssen, im Falle einer RĂŒckerstattung nicht beeintrĂ€chtigt werden.

Die Bundesrichter kommen zu dem Schluss, dass der erste Kanton nicht zustĂ€ndig ist, die Steuer zu erheben, und dass die gezahlten Steuern dem Steuerzahler zurĂŒckerstattet werden mĂŒssen.

Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um einen ZĂŒrcher (der gewinnt) und einen BĂŒndner (der verliert) Fall.

TF, Urteil 9C_315/ 2023 vom 1. Dezember 2025