Zwei Kantone wollen denselben Steuerpflichtigen mit der Direkten Bundessteuer (DBS) belasten... Was tun?
👉 Zwei Kantone streiten sich um die Besteuerung desselben Steuerpflichtigen… allerdings sind die Verfahren für die direkten Bundessteuern mit jenen für die Einkommens- und Vermögungssteuern nicht koordiniert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern ist für die Entscheidung solcher Streitigkeiten über die direkten Bundessteuern zuständig.
Da der Rechtsstreit bereits beim IStGH anhängig ist, beschließt der AFC, seine Entscheidung auszusetzen und abzuwarten, was vor den Gerichten geschieht. Der Steuerzahler hört das nicht gerne und wendet sich an die Bundesrichter.
Der Steuerpflichtige focht einen Zwischenentscheid an. Die Bundesrichter traten darauf ein. Sie waren der Ansicht, dass das BAZ seine eigene Zuständigkeit habe und daher das Verfahren, mit dem es beauftragt war, nicht aussetzen könne: Es müsse das Sachurteil vornehmen und fällen.
Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um eine Bündner (und Tessiner) Angelegenheit.
TAF, Urteil A-6987/2025 vom 3. Februar 2025