24.04.2024

Einstellung der freiberuflichen Erwerbstätigkeit durch Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft und fiktive Rückkäufe

Der buchmäßige Gewinn aus der Neubewertung von Sachanlagen – und damit eine nicht steuerlich neutrale Umwandlung – qualifiziert aufgrund der Einstellung der selbstständigen erwerbsmäßigen Tätigkeit für fiktive Rückkäufe.

Laut den Bundesrichtern ist Art. 37b Abs. 1 DBG sowohl auf die faktische, die systematische als auch auf die buchmässige Realisation anwendbar (E. 5.3 und 5.4).

Die kantonale Steuerbehörde (die ACI-VD) hatte dem Steuerpflichtigen Recht gegeben. Die ESTV hatte den Fall vor die CDAP-VD (wo sie verloren hatte) und dann vor das BGer (wo sie zum zweiten Mal verliert) gebracht.

Der Entscheid ist auf Französisch (Waadtländer Fall). Eine Publikation im BGE ist vorgesehen.

BGE, Urteil 9C_680/2022 vom 24. April 2024