22.05.2025

Steuererklärung: Muss sie ausgefüllt werden und was muss darin angegeben werden?

👉 Der Steuerzahler zieht in die 🇨🇭 und lässt sich pauschal besteuern… 1️⃣ Mal 2️⃣ Mal… Im dritten Jahr füllt er seine erste 🇨🇭 Steuererklärung aus und gibt darin ein Bankkonto mit einigen 000000000 an. Das Finanzamt eröffnet ein Nachsteuerverfahren und ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung für die beiden pauschal besteuerten Steuerperioden.

Der Steuerpflichtige gibt keine weiteren Informationen über die steuerpflichtig geschätzten Steuerperioden an, so dass die Steuerbehörde die steuerpflichtigen Faktoren schätzt und die abgezogene Steuer festlegt.

Der Steuerpflichtige bestreitet seine Bezugsbesteuerung nach Steueraufforderung nicht, sodass die Steuerbehörde die Entscheidungen über die IVD- und ICC-Strafen erlässt, Entscheidungen, die der Steuerpflichtige bis zum Bundesgerichtuellement anficht und die Existenz eines Nießbrauchs am Bankkonto geltend macht.

👉 Die Bundesrichter stellen fest (Erw. 4.4.2)
Es gibt kein Stück, keine Information und keinen Anhaltspunkt für ein Nießbrauchsrecht, das das Bankkonto belastet.
2️⃣ die Aktenunterlagen beweisen das Gegenteil, nämlich dass der Steuerpflichtige sehr wohl der Inhaber und alleinige Eigentümer des strittigen Bankkontos ist.

Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um eine Zürcher Angelegenheit.

BGE, Urteil 9C_640/2024 vom 22. Mai 2025