Wenn ein Händler 4 Autos verkauft...
👉 Der Steuerzahler kauft 5 Luxusautos und verkauft 6 innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren.
Die Steuerbehörde (Mehrwertsteuer) sieht darin eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne der Mehrwertsteuer.
Die Bundesrichter halten fest, dass der Steuerpflichtige (i) eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübte, (ii) die auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen durch Dienstleistungen ausgerichtet war, (iii) eigenständig ausgeübt wurde und (iv) nach außen hin als solche wahrgenommen wurde, was der Steuerpflichtige nicht bestreitet (sic!).
Der Steuerzahler beruft sich auf eine europäische Rechtsprechung, von der sich das BGer in einem früheren Fall hat inspirieren lassen.
Die Bundesrichter erinnern daran, dass die europäische Rechtsprechung eine Inspirationsquelle ist, die die Richter keineswegs bindet.
Das Urteil ist auf Deutsch.
TAF, Urteil A-3867/2025 vom 24. November 2025