16.09.2025

Mietwert von Immobilien im Ausland

👉 Der Steuerpflichtige ist Eigentümer einer Immobilie in Frankreich. Als Mietwert schätzt der Steuerpflichtige den Katastermietwert für die Erhebung der französischen Grundsteuern.

👉 Das Finanzamt schätzt den Mietwert wie folgt:
Anschaffungspreis (historische Kosten)
▶️ Rabatt von 30%
▶️ kapitalisiert auf 61 TP3T brutto
▶️ Auf die nächste Zehnerstelle aufgerundet

👉 Die Bundesrichter stellen fest, dass der französische Katastermietwert nicht den Grundsätzen des Schweizer Mietwerts entspricht. Er beläuft sich im vorliegenden Fall auf 11 % des Kaufpreises, was 251 % des von der kantonalen Steuerbehörde geschätzten Mietwerts entspricht.

👉 Der Steuerzahler erwähnt die Genfer Praxis. Die Bundesrichter weisen das Argument zurück und sagen, dass es in diesem Fall keinen Grund gibt, es zu prüfen.

Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um einen bernischen Fall.

BGE, Urteil 9C_397/2025 vom 16. September 2025