16.09.2025

Eine Unbedachtheit mit dem Finanzamt, schuldengeplagt, versuche ich, mein Haus zu verkaufen und…

👉 Der Steuerzahler hat Nachzahlungs- und Abzugsverfahren für neun Steuerperioden und vermutlich beträchtliche, potenziell dem Fiskus geschuldete Beträge. Darüber hinaus zahlt er seine geschuldeten Beträge für die folgenden fünf Steuerperioden nicht. Er ist außerdem Direktor einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland. Der Steuerzahler kooperiert bei den laufenden Verfahren bezüglich der Vergangenheit nicht wirklich. Seine Schulden übersteigen sein Vermögen. Der Steuerzahler verkauft sein Haus.

👉 Die Steuerbehörde, die von dem Notar aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen informiert wurde, lässt das Haus in Höhe der geschätzten Steuerschulden (einschließlich Bußgelder) pfänden.

Die kantonalen Richter halten fest
Gefahr der Flucht ins Ausland
allgemeine Haltung des Steuerpflichtigen, der die seinen Erklärungen entsprechenden Steuern nicht zahlt
Verdacht auf Immobilieneigentum im Ausland
mangelnde Transparenz gegenĂĽber dem Finanzamt
▶️ bedeutsame private Schulden, die den Vermögenswert weit übersteigen, was zu einem Risiko eines erfolglosen Einzugs durch die Steuerbehörden führt
Bankkonto im Ausland

Die Bundesrichter billigen die Argumentation der kantonalen Richter.

Das Urteil ist auf Französisch. Es handelt sich um einen Waadtländer Fall.

TF, Urteil 9C_290/2025 vom 16. September 2025