Abriss, Umbau und Kosten für die Immobilieninstandhaltung
👉 Der Steuerpflichtige erwirbt ein Wohngebäude in einer landwirtschaftlichen Zone. Die Kostenvoranschläge für die Renovierung des Gebäudes zeigen, dass die Renovierungskosten den Wert des Gebäudes (nach der Renovierung) übersteigen würden. Der Steuerpflichtige beschließt, das Gebäude abzureißen und es gemäß den Vorgaben (aufgrund der landwirtschaftlichen Zone) wieder aufzubauen. Der Steuerpflichtige macht die Gesamtkosten der Arbeiten als Unterhaltskosten geltend.
👉 Das Finanzamt weigert sich, die Rekonstruktionsarbeiten als Unterhaltskosten anzuerkennen, da es sich um einen Neubau handelt.
👉 Bundesrichter geben dem Finanzamt recht: Abrisskosten sind abzugsfähig, Umbaukosten sind nicht abzugsfähig, auch wenn der Neubau Energieeinsparungen gegenüber dem Altbau ermöglicht.
Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um eine Zürcher Angelegenheit.
TF, Urteil 9C_722/2024 vom 31. Juli 2025