Wenn das Finanzamt das Unternehmen mit dem Sechsfachen seines Substanzwerts bewertet
👉 Steuerpflichtige halten eine Beteiligung an einer Gesellschaft. Sie füllen ihre Steuererklärung aus und geben dort den Substanzwert an.
Die Steuerbehörde setzt bei der Besteuerung einen anderen, sechsmal höheren Wert als den Substanzwert an. Die Steuerbehörde hat die Rendite zur Ermittlung des steuerlichen Wertes der Gesellschaft berücksichtigt, und die Rendite war komfortabel. Die Steuerbehörde wandte die Richtlinien der Finanzdirektion an, die veröffentlicht sind und die Rundverfügung CSI Nr. 28 zur Bewertung nicht börsennotierter Wertpapiere wiedergeben.
👉 Die Bundesrichter erinnern daran, dass die in der Zirkularverfügung CSI Nr. 28 beschriebenen Bewertungsgrundsätze anerkannte Bewertungsmethoden sind, dass aber auch andere anerkannte Bewertungsmethoden möglich sind, wenn sie an die konkreten Umstände angepasst sind.
Sie stellen fest, dass das Finanzamt bestimmte spezifische Elemente des Falls berücksichtigt hatte und die Methode korrekt war.
Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um eine Zürcher Angelegenheit.
TF, Urteil 9C_380/2025 vom 25. Februar 2026