Transferpreise und Substanz im Finanzsektor
Der Steuerpflichtige ist ein externer Verwalter, der auch als Anlageberater für ein ausländisches kollektives Kapitalanlageinstrument (KKI) tätig ist. Zwischen dem Steuerpflichtigen und verschiedenen als Investmentmanager bezeichneten Unternehmen wurden Anlageberatungsverträge (Investment Advisory Agreements) unterzeichnet.
Die Steuerbehörde prüfte die Angemessenheit der Vergütung der Steuerpflichtigen für die im Zusammenhang mit der Verwaltung des PCC erbrachten Leistungen. Sie kam zu dem Schluss, dass keine Management- und Performance-Gebühren in Rechnung gestellt worden seien. Tatsächlich deckte die Steuerbehörde ein System auf, das die Umverteilung von den von den Investmentmanagern vereinnahmten Beträgen an nahestehende Personen ermöglichte. Diese Beträge mussten in den Gewinn der Steuerpflichtigen zurückgeführt werden. Die Steuerbehörde stellte außerdem fest, dass die ausländischen Investmentmanager nicht über die für ihre Rolle als Investmentmanager erforderliche Substanz verfügten und sich darauf beschränkten, einfache Backoffice-Aufgaben zu erledigen.
Die Bundesrichter bestätigen die Erkenntnisse der kantonalen Richter, dass die ausländischen Investment Manager nicht über die notwendige Substanz verfügten, um ihre Rolle auszufüllen. Folglich hatte die Steuerpflichtige ihre Rolle, die sich deutlich mehr auf die Ausübung eines Investment Managers erstreckte und nicht nur auf die eines Investment Advisors, unterschätzt. Da jedoch keine Rechnungsstellung für diese zweite Funktion erfolgte.
Das Urteil ist auf Französisch. Es handelt sich um einen Fall aus Genf.
Bundesgericht, Urteil 9C_521/2025 vom 17. Dezember 2025