20.11.2025

Macht Ihr Friseur Ihre Steuerangelegenheiten (und Ihr Steuerberater Ihren Haarschnitt)?

Steuerzahler lassen bestimmte Steuerposten weg und werden auf frischer Tat ertappt. Die Nachzahlung ist teuer: rund 550.000 Schweizer Franken und ein Strafzuschlag von 1,25.

Der Steuerzahlerbund bringt sein Gutachten vor der letzten kantonalen Instanz erneut ein, um es den Bundesrichtern vorzulegen.

❌ Das geht nicht.

In Luzern bevorzugt man heiĂźe Suppe kalter Suppe. Und das ist nachvollziehbar.

Die Bundesrichter erklären schlicht und einfach, dass kein Zusammenhang zwischen dem angefochtenen Urteil und der Begründung besteht und das Rechtsmittel daher unzulässig ist.

👉 Die Steuerpflichtigen berufen sich auf ein anhängiges Strafverfahren, um geltend zu machen, dass dieses Verfahren beweisen wird, dass einer der Steuerpflichtigen die dem Steuerpflichtigen zugewiesenen Einkünfte nicht erhalten hat.

Die Bundesrichter halten fest, dass sich das Strafverfahren nicht auf das strittige Steuerjahr bezieht und die Steuerzahler nicht darlegen, inwiefern der Ausgang dieses Verfahrens den vorliegenden Fall beeinflussen könnte.

Die Bundesrichter weisen die Beschwerde ab, verweigern die unentgeltliche Rechtspflege und belasten die Steuerzahler mit den Kosten (CHF 11’500).

Das Urteil ist auf Französisch. Es handelt sich um einen Fall aus Genf.

TF, Urteil 9C_536/2025 vom 20. November 2025