06.11.2023
effektive Leitung einer juristischen Person
Das BGer hat soeben ein neues Urteil zur Frage der tatsächlichen Geschäftsleitung einer juristischen Person veröffentlicht. Es handelt sich um einen Fall zwischen Schwyz und St. Gallen, also einen interkantonalen Fall. Inhaltlich nichts Neues: Das BGer prüfte die verschiedenen Indizien, um zu erwägen, dass der Sitz nur eine Briefkastenfirma sei und die tatsächliche Geschäftsleitung im privaten Wohnsitz ihres Geschäftsführers liege.
TF, Urteil 9C_722/2022 vom 6. November 2023