Mitarbeiterbeteiligungsplan – oder wenn die Welt nicht ausreicht
Der Mitarbeiterbeteiligungsplan (engl. Employee Participation Plan, EPP) ist ein wunderbares Instrument, um einem Mitarbeiter vorzugaukeln, dass er für seine sofortige Leistung in 1-2-5 Jahren (Wartezeit) bezahlt wird (und in Kleingedrucktem die Liste der Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die versprochene Vergütung tatsächlich zu erhalten).
👉 Indem man an das Eichhörnchen 🐿️ denkt, das in seinem Rad 🎡 läuft, kann man sich die Sache besser vorstellen.
⚠️ Wer Einkommen sagt, sagt auch... Steuern 💸
Der Steuerpflichtige verbringt einen Teil seiner Karriere in Spanien, bevor er in die Schweiz kommt. Der Steuerpflichtige beendet seine Anstellung in der Schweiz und kehrt unter anderen beruflichen Umständen nach Spanien zurück. Die Sperrfrist (Vesting) tritt zwei Jahre nach der Abreise aus der Schweiz ein. Welches Land ist zum Zeitpunkt des Vesting und somit der Besteuerung des Einkommens im Zusammenhang mit der 2. Säule zuständig?
➡️ zu meiner Rechten, rot-goldener Gürtel, Spanien 🇪🇸
➡️ zu meiner Linken, weiß-roter Gürtel, die Schweiz 🇨🇭
Die beiden Konkurrenten ziehen ohne zu blinzeln und der arme Steuerzahler steht nackt im Zentrum des Duells.
👉 Der Steuerzahler argumentiert, dass nur Spanien für die Besteuerung zuständig ist.
Für kantonale Richter endete die Vesting-Periode am Ende des Arbeitsverhältnisses und das Einkommen muss zwischen der spanischen und der schweizerischen Vesting-Periode aufgeteilt werden.
Die Bundesrichter bestätigen auf Grundlage der kantonalen Akten die Vesting per Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Aufteilung der Besteuerung zwischen Spanien und der Schweiz verstösst nicht gegen die DB 1967. Dass Spanien sich allein für die Besteuerung des gesamten Einkommens für zuständig erachtet, ändert daran nichts.
Das Urteil ist auf Französisch. Es handelt sich um einen Fall aus Genf.
TF, Urteil 9C_13/2025 vom 1. Mai 2025