08.01.2025

Steuerrecht und Strafverfahren, wie weit muss der Steuerzahler kooperieren?

Die Steuerpflichtigen geben in ihrer Steuererklärung einen Wert für eine Beteiligung an einem ausländischen PCC an. Die Beschwerdeführer deklarieren die Erträge aus dieser Beteiligung nicht. Die Steuerbehörde fordert eine Klärung, was die Steuerpflichtigen auch tun.

👉 12+ Monate nach Inkrafttreten der endgültigen Besteuerung eröffnet die Steuerbehörde ein Steuerstrafverfahren gegen Steuerzahler wegen versuchter Steuerhinterziehung (Nichtangabe von Einkünften und Unterbewertung von Vermögenswerten).

👉 Steuerzahler beziehen sich auf den Grundsatz des Strafverfahrens
▶️ Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen,
dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten.
Gilt dieser Grundsatz im standardmäßigen (offenen) Besteuerungsverfahren?

Die kantonalen Richter halten fest, dass «Sobald die erste zur Klärung einer Situation unternommene Ermittlungshandlung stattgefunden hat
in Bezug auf den Steuerpflichtigen ist das Hinterziehungsverfahren als eröffnet zu betrachten und die Rechte des Beklagten zu wahren. Darüber hinaus ist die Verwaltung verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten, wenn sie Zweifel an der Begehung einer Straftat hat» (Erw. 6.3). Die Steuerbehörde klärte zunächst die Sachverhaltsgrundlage für die Veranlagung und leitete sodann, nachdem diese rechtskräftig war, ein Steuerstrafverfahren ein. «Diese Vorgehensweise widerspricht den für das Steuerstrafrecht geltenden Verfahrensvorschriften. Denn bereits im Rahmen der ordentlichen Veranlagung bestanden zureichende Anhaltspunkte für die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen versuchter Steuerhinterziehung, sodass die Steuerbehörde ihrer Informationspflicht über das Aussageverweigerungsrecht und die Mitwirkungspflicht der Beschwerdeführer nachzukommen hatte» (Erw. 7.3.1).

👉 Welche Konsequenz? Das Fehlen von Informationen führt zur Unbrauchbarkeit der gesammelten Beweise. Da die Steuerbehörden ohne diese Beweise keine Unterlagen haben, kommen die kantonalen Richter zum Schluss, dass das Strafverfahren eingestellt werden muss.

Das Urteil ist auf Französisch. Es handelt sich um eine Freiburger Angelegenheit.

TC-FR, Urteil 604 2025 115, vom 8. Januar 2025