11.10.2025

Ich habe meine kleinen persönlichen Absprachen mit dem Steuerrecht.

👉 Steuerzahler verlassen die Schweiz und fordern die Auszahlung ihrer Vorsorgegelder. Einige Jahre später kehren sie in die Schweiz zurück, deklarieren aber nicht all ihre Bankguthaben, insbesondere nicht diejenigen, die sich aus dem Saldo der vor einigen Jahren abgehobenen Vorsorgegelder ergeben. Sie sind der Ansicht, dass 1° die Gelder aus Freizügigkeitsleistungen stammen und 2° sie, auch wenn sie frei verfügbar sind, den finanziellen Bedarf der Steuerzahler im Ruhestand decken werden.

👉 Das Finanzamt sieht das anders.

👉 Die Bundesrichter weisen, nach den kantonalen Richtern, darauf hin, dass Austrittsleistungen aus dem Vorsorgesystem in das freie (und steuerpflichtige) Vermögen der Steuerzahler übergegangen sind (Erw. 5.1.2.).

Das Urteil ist auf Französisch. Es handelt sich um einen Waadtländer Fall.

TF, Urteil 9C_359/2025 vom 11. Oktober 2025