15.09.2025

Neuer Steuerschätzungsbescheid für das Gebäude

👉 Die Steuerzahler erhalten am 15. Mai einen Bescheid, der den neuen steuerlichen Wert ihrer Immobilie festlegt. Am 10. November erhalten sie die Steuerveranlagung des Vorjahres, die den am 15. Mai erhaltenen neuen steuerlichen Wert wiedergibt.

Das Verfahren zur Steuerveranlagung ist von derjenigen der jährlichen Einkommens- und Vermögenssteuer unabhängig. Das kantonale Gesetz gibt kein Datum für das Inkrafttreten neuer Steuerveranlagungen an.

Die Bundesrichter sind der Meinung, dass die Entscheidung keine Rückwirkung hat, da es sich nicht um eine Entscheidung handelt, die unter einer neuen Rechtsvorschrift ergeht und in die Vergangenheit zurückwirkt. Der Steuerwert gibt lediglich den Wert des Gegenstandes für die Vermögenssteuer an, welcher so nah wie möglich an der Realität zu bewerten ist. Der neue Steuerwert kommt dem Wert auf den 31. Dezember des Vorjahres näher als der alte Steuerwert, der über 10 Jahre alt ist.

Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um einen BĂĽndner Fall.

BGE, Urteil 9C_472/2024 vom 15. September 2025.