Die Schenkung wird nicht vermutet… und dennoch
Der Steuerpflichtige erhält ein zinsloses Darlehen von seinem Vater ohne Rückzahlungsfrist, mit einem Rückzahlungsplan, der einer jährlichen Schulderlass in Höhe des maximal zulässigen Betrags der Schenkungssteuerfreigrenze entspricht. Dieser Darlehensvertrag ist identisch mit denen zwischen dem Vater und seinen anderen Kindern. Schließlich sieht der Darlehensvertrag vor, dass die betreffenden Beträge nicht in die Erbschaft einzubringen sind.
👉 Das Finanzamt besteuert den gesamten Darlehensbetrag als Schenkung in direkter Linie.
Die kantonalen Richter gehen von einer Simulation aus, d. h. die Parteien wollten keinen Darlehensvertrag, sondern einen Schenkungsvertrag abschliessen.
Die Bundesrichter bestätigen die Auslegung des Darlehensvertrags durch die kantonalen Richter.
Das Urteil ist auf Französisch. Es handelt sich um einen Waadtländer Fall.
BGer, Urteil 9C_243/2024 vom 11. September 2025