13.05.2025

Immobilienverwaltungsgebühren – wann absetzen?

👉 Der Steuerpflichtige ist Eigentümer eines Gebäudes. Am Gebäude werden Immobilienerhaltungsarbeiten durchgeführt. Der Vater des Steuerpflichtigen bezahlt diese und schenkt sie dem Steuerpflichtigen als Schenkung vorweggenommener Erbfolge. Der Steuerpflichtige beantragt den Abzug der Unterhaltskosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen.

👉 Das Finanzamt lehnt die Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten ab und argumentiert, dass diese nur im Rahmen der Erbmasse abzugsfähig seien.

👉 Bundesrichter schnappen das Finanzamt und geben dem Steuerzahler Recht.

Das Urteil ist auf Deutsch. Es handelt sich um einen Freiburger Fall.

BGE, Urteil 9C_51/2025 vom 13. Mai 2025