« Die Scheiße fliegt immer in Schwärmen »
👉 Die Bundesrichter haben gerade 5 Urteile zur Frage des tatsächlichen Leitungsortes (vs. Besteuerung am formellen Sitz) erlassen.
👉 Die 5 Steuerzahler haben denselben Treuhänder. Alle Fälle stammen vom Zürcher Fiskus und betreffen Sitze in OW (3x) und ZG (2x).
👉 Im Urteil 9C_422/2024 vom 29. April 2025 (Vermögensverwalter) halten die Bundesrichter ZH (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung) als zuständig, zuungunsten von OW (Sitz).
Im Urteil 9C_424/2024 vom 29. April 2025 (Leitsatz) anerkennen die Bundesrichter, dass OW zuständig ist (Sitz) und weisen die Ansprüche von ZH ab.
Im Urteil 9C_558/2024 vom 29. April 2025 (Leitsatz) erkennen die Bundesrichter die Zuständigkeit von ZH (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung) zulasten von ZG (Sitz) an.
Im Urteil 9C_569/2024 vom 29. April 2025 (Leitsatz) anerkennen die Bundesrichter, dass ZH zuständig ist (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung), und zwar entgegen OW (Sitz).
Im Urteil 9C_570/2024 vom 29. April 2025 (Leitsatz) erkennen die Bundesrichter an, dass ZH zuständig ist (Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung) und ZG (Sitz) verdrängt.
Diese Urteile sind auf Deutsch.